Schulschließung ab Montag, 16.03.20

Liebe Eltern,

hier finden Sie den aktuellen Elternbrief des Bildungsministeriums und der ADD. Bitte verhalten Sie sich entsprechend dieser Vorgaben!

Sollten von Ihnen beide Elternteile berufstätig sein, kann Ihr Kind in eine Notbetreuungsgruppe aufgenommen werden. In diesem Falle, bitten wir um Vorlage des Arbeitgebers von beiden Elternteilen, dass Sie unabkömmlich sind und in der Firma arbeiten müssen.
Für Alleinerziehende gilt natürlich gleiche Regelung.

Je weniger Kinder in der Schule sind, um so wahrscheinlicher sind Nichtansteckungen. Denken Sie auch an die Gesundheit Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Von daher gilt: Bitte alle Möglichkeiten einer außerschulischen Betreuung prüfen und wahrnehmen.

Sollte es unvermeidlich sein, dass Ihr Kind in der Schule betreut werden muss, bitten wir um Einhaltung wichtiger Hygienemaßnahmen.

Die Kinder sind frisch gekleidet und gewaschen zur Betreuung abzugeben. Sollten wir feststellen, dass einfache Standards nicht eingehalten werden, nehmen wir das Kind nicht auf! Diese Anmerkung wirkt für einige Eltern sicherlich etwas fordernd, beruht aber leider auf Erfahrungen. Wir wissen, dass die meisten Eltern selbstverständlich auf solche Standards achten.

Regelung für Ganztagskinder in der Betreuung:
Es wird kein Mittagessen angeboten. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung und Getränke mit. Freitags kann nur eine Betreuung bis 13 Uhr angeboten werden.

Regelung für den Standort Könen:
Aus organisatorischen Gründen kann eine Notfallbetreuung nur am Standort Karthaus stattfinden. Bei Bedarf bringen Sie Ihr Kind bitte morgens dorthin.

Hier können Sie die Hygienevorschriften für die Schulen entnehmen.

Ich hoffe, wir werden gemeinsam diese herausfordernde Zeit gesund und unbeschadet überstehen!!

Liebe Grüße

Thomas Kürwitz
(Schulleiter)

Elternanschreiben Schulschließung Bildungsministerium
Hygienevorschrift Bildungsministerium